Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Inhouse-maßnahmen
§1 Allgemeines
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Inhouse-Maßnahmen zu Personal- und Organisationsentwicklung, durchgeführt von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH.
2. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Geschäftsbedingungen an. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH anerkannt werden.
3. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen sowie Veränderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Abweichend hiervon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305 b BGB sind.
§2 Leistung
1. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgestimmten, endgültigen Angebotes von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH festgelegt.
2. Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH setzt zur Leistungserbringung in Absprache mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin festangestellte oder freie BeraterInnen und TrainerInnen ein.
3. Es besteht keine Erfolgsgarantie.
§3 Honorare, Spesen, Zahlungsmodalitäten
1. Honorare und Kosten für die Leistungen von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber übermittelt.
2. Spesen werden gesondert berechnet.
– Bei mehrtägigen Einsätzen/Engagements werden neben den An- und Abreisekosten ggf. auch zusätzlich anfallende Reisekosten erhoben.
– Sollte ein Hotel benötigt werden, dann werden von Haus aus die notwendigen Übernachtungen pro Referent nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde bucht die Hotelzimmer auf eigene Rechnung.
3. Für Fahrtkosten mit dem Pkw stellt die STRATAVIS Training & Coaching GmbH 0,75 Euro pro Kilometer ab Wohnort des Referenten/Moderators/Trainers bis zum Veranstaltungsort für die Hin- und Rückfahrt, in Rechnung.
4. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Die Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug nach Beendigung des Trainings / der Veranstaltung fällig. Leistungen werden auf elektronischem Weg abgerechnet.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§5 Rechte
1. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erkennt das Urheberrecht von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH. Gleiches gilt für die Nutzung nichtvergüteter Angebote und Konzeptionen ohne die Beteiligung von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH in der Durchführung. Sofern vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen und Materialien verwendet werden, erwirbt die STRATAVIS Training & Coaching GmbH wiederum keine Rechte daran.
2. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3. Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannte und bekannt gewordenen, nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
5. Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
§6 Rücktritt
1. Rücktritt durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin:
– Bei einer Kündigung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen für den Auftraggeber keine Kosten.
– Erfolgt die Kündigung sechs bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars.
– Erfolgt die Kündigung weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars.
– Bei Terminverschiebung um bis zu 3 Monate wird kein Ausfallhonorar fällig. Für die Ersatzdurchführung sorgt der Auftraggeber. Der neue Termin ist innerhalb von 21 Tagen in Abstimmung mit dem Trainer der STRATAVIS Training & Coaching GmbH zu vereinbaren.
– In jedem Fall sind tatsächlich entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren für Reisekosten) zu 100% zu ersetzen.
2. Stornierung durch die STRATAVIS Training & Coaching GmbH: Kann die STRATAVIS Training & Coaching GmbH den Veranstaltungstermin kurzfristig aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Witterung) nicht wahrnehmen, ist die STRATAVIS Training & Coaching GmbH berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. § 7 ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
§7 Scientology
Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH versichert, dass sie und die von ihr eingesetzten BeraterInnen und TrainerInnen gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard oder sonst eine mit Scientology zusammenhängende Technologie nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder dafür wirbt und nicht nach dieser Technologie geschult wurde oder wird, sondern sie vollständig ablehnt.
§8 Verwendung Bild- und Filmmaterial
Ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Bild- und Filmmaterial kann nach Rücksprache und Freigabe für interne Zwecke und Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung verwendet werden.
§9 Haftungsausschluss
Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die STRATAVIS Training & Coaching GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung durch die STRATAVIS Training & Coaching GmbH steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§10 Gewährleistung
1. Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen und Projekten, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung/der Projekte vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Sofern ein geplanter Veranstaltungstag bereits zur Hälfte durchgeführt wurde, fallen 50% der Seminarkosten an. Wurde eine Veranstaltung über den Rahmen eines halben Tages hinaus durchgeführt, trägt der Kunde die vollen Seminarkosten. Die STRATAVIS Training & Coaching GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung/Projekten auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, erforderlich erscheint.
2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann die STRATAVIS Training & Coaching GmbH nicht haftbar machen, sofern kein erkennbarer Grund vorliegt oder Leistungen zu fordern, die nicht zuzumuten sind. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltungen/Projekte beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. 3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die STRATAVIS Training & Coaching GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der STRATAVIS Training & Coaching GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die STRATAVIS Training & Coaching GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
4. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung/Projekte zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die STRATAVIS Training & Coaching GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§11 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt.
2. Auch die vertraglichen Beziehungen zwischen der STRATAVIS Training & Coaching GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der STRATAVIS Training & Coaching GmbH ist der Sitz von der STRATAVIS Training & Coaching GmbH, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
Kerken, im November 2022